Sichtbehinderung Kreilstrasse
Kategorie: Verkehrsgefährdung
weitergeleitet
Auf ca.150 Meter Länge besteht eine akute Sichtbehinderung und Gefährdung durch Baumbewuchs und Fahrbahnverunreinigung .Es muss 0,5 Me vom Fahrbahnrand und 3,5 Me in der Höhe ausreichend freigeschnitten werden um ein sicheres Befahren der Gemeindestrasse zu ermöglichen.
Kommentar
Danke für den Hinweis. Die Angelegenheit der zuständigen Mitarbeitern zur Bearbeitung weitergeleitet. AL Eberharter
zuletzt aktualisiert am 31.05.2017